
Infos zum Umgang mit SARS-CoV-2
Aktuelle Informationen von Assista zum Umgang mit SARS-CoV-2 (Update per 01. Juni 2022)
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass aufgrund der Covid-19-Verordnung bei Assista folgende Maßnahmen bestehen:
* Besuche von Angehörigen sind mit telefonischer Anmeldung möglich.
* Für BesucherInnen besteht 3 G Pflicht. (Geimpft- Genesen - Getestet), die Maskenpflicht ist aufgehoben.
Folgende Testmöglichkeiten werden anerkannt:
- PCR Test (Gültigkeit: 72 Stunden)
- Antigentest aus einer befugten Abnahmestelle (Gültigkeit 24 Stunden)
- "Wohnzimmertests" die im behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sind (Gültigkeit 24 Stunden)
BesucherInnen benötige keine 3 G Nachweis bei:
- Hospiz-/Palliativbegleitung, Seelsorge, bei kritischen Lebensereignissen
- regelmäßigen Leistung von Unterstützungs- und Betreuungsbedarf
* Das Institut für Therapien ist geöffnet, von den PatientInnen ist im Therapiebereich eine FFP2 Maske zu tragen.
* Die Cafeteria ist geöffnet, von externen BesucherInnen ist ein 3 G Nachweis vorzulegen.
(Stand: 01.06.2022)
Gern stehen wir für Anfragen zur Verfügung! Telefon: +43 7735 6631*0 oder Email: office@ assista. org