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Wohnen mit Mobiler Betreuung

Diese Wohnform entspricht in ihrer Anlage dem „Einzelwohnen“. Sie bietet sich vor allem für Menschen an, die (auch mit behinderteR oder nichtbehinderteR PartnerIn) in einer eigenen Wohnung leben wollen, auf Grund ihrer Behinderung jedoch auf Pflege und Betreuung rund um die Uhr angewiesen sind. Dieses Angebot kommt besonders dann zum Tragen, wenn die Pflege und Betreuung durch Mobile Dienste nicht ausreicht (z.B. wegen eines Pflegebedarfs in der Nacht).

Das Besondere der Wohnform liegt in ihrer Finanzierung: Die Kosten für das Wohnen - wie Miete und Betriebskosten – werden direkt mit dem jeweiligen Bauträger, die Pflege und Betreuung wird je nach Umfang der Leistung mit assista abgerechnet.

Eine Folge dieser Regelung ist, dass die Wohnungsgröße je nach Wunsch und materiellen Verhältnissen gewählt werden kann und nicht im Rahmen der staatlichen Finanzierung normiert ist.

Wohnen mit Mobiler Betreuung erfordert unter anderem die Fähigkeit, die eigenen Finanzen selbstständig zu verwalten und das Leben im weiten Umfang selbstverantwortlich zu gestalten. Es passt daher eher für Menschen, die nur körperlich behindert sind.

Im Übrigen gelten alle Standards der Einzelwohnungen: völlige Barrierefreiheit, zahlreiche technische Hilfen. Die Wohnungen in den Städten sind gemeinwesenorientiert angelegt. Das bedeutet, dass auch Menschen ohne Behinderung im selben Haus wohnen.

Die Leistungen durch das Personal werden in Absprache mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde individuell festgelegt und betragen maximal 75 Stunden pro Monat. Das Personal steht aber rund um die Uhr zur Verfügung.

BewohnerInnen dieser Wohnform haben Anspruch auf das „Subsidiäre Mindesteinkommen“, sofern das Einkommen unter den festgelegten Richtsätzen liegt. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde überprüft im Rahmen der Antragstellung, ob dieser Anspruch besteht.

Dieses Angebot ist verfügbar in:
 Steyr

Informationen bei Herrn Markus Lasinger  Kontakt
Anmeldung bei Frau Claudia Margesic  Kontakt

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