Wohnen mit Mobiler Betreuung
Diese Wohnform entspricht in ihrer Anlage dem „Einzelwohnen“. Sie bietet sich
vor allem für Menschen an, die (auch mit behinderteR oder nichtbehinderteR
PartnerIn) in einer eigenen Wohnung leben wollen, auf Grund ihrer Behinderung
jedoch auf Pflege und Betreuung rund um die Uhr angewiesen sind. Dieses Angebot
kommt besonders dann zum Tragen, wenn die Pflege und Betreuung durch Mobile
Dienste nicht ausreicht (z.B. wegen eines Pflegebedarfs in der Nacht).
Das Besondere der Wohnform liegt in ihrer Finanzierung: Die Kosten für das
Wohnen - wie Miete und Betriebskosten – werden direkt mit dem jeweiligen
Bauträger, die Pflege und Betreuung wird je nach Umfang der Leistung mit assista
abgerechnet.
Eine Folge dieser Regelung ist, dass die Wohnungsgröße je nach Wunsch und
materiellen Verhältnissen gewählt werden kann und nicht im Rahmen der
staatlichen Finanzierung normiert ist.
Wohnen mit Mobiler Betreuung erfordert unter anderem die Fähigkeit, die
eigenen Finanzen selbstständig zu verwalten und das Leben im weiten Umfang
selbstverantwortlich zu gestalten. Es passt daher eher für Menschen, die nur
körperlich behindert sind.
Im Übrigen gelten alle Standards der Einzelwohnungen: völlige
Barrierefreiheit, zahlreiche technische Hilfen. Die Wohnungen in den Städten
sind gemeinwesenorientiert angelegt. Das bedeutet, dass auch Menschen ohne
Behinderung im selben Haus wohnen.
Die Leistungen durch das Personal werden in Absprache mit der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde individuell festgelegt und betragen maximal 75 Stunden
pro Monat. Das Personal steht aber rund um die Uhr zur Verfügung.
BewohnerInnen dieser Wohnform haben Anspruch auf das „Subsidiäre
Mindesteinkommen“, sofern das Einkommen unter den festgelegten Richtsätzen
liegt. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde überprüft im Rahmen der
Antragstellung, ob dieser Anspruch besteht.
Dieses Angebot ist verfügbar in:
Steyr
Informationen bei Herrn Markus Lasinger Kontakt Anmeldung
bei Frau Claudia Margesic Kontakt
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