Jobbörse
ARBEITSPLATZ assista
für Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
Im Falle einer Anstellung ist eine Beschäftigung in einem Voll- oder auch Teilzeitdienstverhältnis möglich. Die Normalarbeitszeit beträgt wöchentlich 38 Stunden.
Aufgabenbereiche:
- Qualifizierte Pflege und Alltagsbetreuung unserer KlientInnen
- Pädagogische Begleitung
- Bezugspersonenarbeit
- Vielfältige organisatorische Tätigkeiten
Wir wünschen uns:
- Freude am selbständigen Arbeiten in interdisziplinären Teams
- Hohes Maß an Engagement und Flexibilität
- Empathischen und respektvollen Umgang mit Menschen mit Behinderung
Wir bieten:
- Angenehmes Betriebsklima
- Umfassende Einschulung, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Supervision / Einflussnahme bei der Dienstplangestaltung
- Möglichkeit von Mitarbeiterverpflegung
- Gelebtes Arbeitszeitgesetz mit verbindlicher Wochenruhezeit (2 Tage)
- Einstufung im Regelfall nach BAGS-KV, Verwendungsgruppe 7
- Kinder- und Familienzulage, betriebliche Zukunftsvorsorge
Darüber hinaus ist in allen unseren Wohngruppen die Funktion von Pflegeverantwortlichen durch MitarbeiterInnen mit Diplomierter Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung zu besetzen, wodurch entsprechende innerbetriebliche Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten gegeben sind.
BESOLDUNG bei assista Soziale Dienste –
Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
- Einstufung
Die Einstufung von Diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erfolgt bei assista nach dem BAGS-Kollektivvertrag (Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe). Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal wird in diesem KV in der Verwendungsgruppe 7 eingestuft.
- Inkrafttreten BAGS-KV
Für den privaten Sozialbereich wurde mit 01.07.2004 der BAGS-Kollektivvertrag eingeführt – bei assista wurde er etwas zeitverzögert per 01.03.2005 umgesetzt. Allerdings wurden alle Altgehälter bereits per 01.01.2004 mit den im BAGS-KV festgesetzten 1,7 % valorisiert.
- Vordienstzeiten
assista rechnet selbstverständlich die gesamte Krankenpflegeschule an Vordienstzeiten zu 100 % an. Maximal können im Regelfall bis zu 10 Jahre Vordienstzeit (die sich aus fachspezifischen und fachfremden Vordienstzeiten zusammen setzen) angerechnet werden, sodass sich beim Dienstantritt bei der maximalen Anrechnung von Vordienstzeiten eine Einstufung in die Verwendungsgruppe 7, Stufe 6 ergibt.
- Sonderzahlungen
Unter Sonderzahlungen versteht man das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld, also die Auszahlung des 13. und 14. Gehaltes. Allerdings fließen zum 13. und 14. Gehalt auch anteilig zu 1/6 die bislang ausbezahlten Nachtdienste sowie etwaige Sonn- und Feiertagszuschläge oder auch allenfalls Bereitschaftsdienstzulagen zu. Gleichfalls fließt 1/6 von bezahlten Mehrleistungsstunden (incl. Mehrleistungszuschlag) bzw. 1/6 der bezahlten Überstunden (hier aber nur die Grundstunden und nicht die Zuschläge) den Sonderzahlungen zu.
- Entfallsberechnung
MitarbeiterInnen von assista sind Privatangestellte. Im Angestelltengesetz ist geregelt, dass man bei Urlaub oder im Krankenstand nicht weniger verdienen darf, als während eines normalen Arbeitsmonates bei Anwesenheit. Das heißt, dass man bei dienstlichen Abwesenheiten wir Urlaub- oder Krankenstand aliquot (ohne sie zu erbringen) Nachtdienstzulagen, Sonn- und Feiertagszuschläge, Bereitschaftsdienstzulagen, Mehrleistungsstunden mit Zuschlägen, Überstunden mit Zuschlägen erhält.
- Nachtdienstzeitausgleich
Für einen erbrachten Nachtdienst erhält man – wie auch im Öffentlichen Dienst bei der GESPAG etc. – zwei Stunden Zeitausgleich gut geschrieben.
- Urlaubsanrechnung
Neben der Anrechnung von Vordienstzeiten für die Einstufung gibt es auch einen eigene Berechnungsform für die Anrechnung von Vordienstzeiten für das Urlaubsausmaß. Im BAGS-KV erhält man dabei nach dieser Formel nach 10 Jahren 2 Tage Zusatzurlaub, nach 15 Jahren weitere 2 Tage Zusatzurlaub, nach 20 Jahren einen weiteren Tag Zusatzurlaub. Zusätzlich dazu wird jährlich ein zusätzlicher Tag (Betriebsausflugstag) dem Urlaubsausmaß zugerechnet, sodass bereits das Urlaubsmindestausmaß 26 Tage beträgt. Von der gesetzlichen Regelung her, würde man erst bei 25 Dienstjahren den Anspruch auf die Gewährung einer 6. Urlaubswoche haben.
- Zehntelregelung
Da das frühere Entlohnungsschema für die assista-Mitarbeiter unter dem BAGS-KV lag, war seinerzeit beim Inkrafttreten des BAGS-KV die Differenz der beiden Einstufungen auszurechnen. Diese Differenz baut sich nun zu je einem Zehntel in zehn Schritten jährlich bis zum Jahr 2014 völlig ab. Im Jahr 2011 werden vom seinerzeit errechneten Betrag von € 108,89 noch 3/10 (= € 32,66) in Abzug gebracht, 2012 werden es dann noch 2/10 sein, 2013 1/10 und im Jahr 2014 ist dann die Gehaltstabelle im BAGS-KV wirklich gültig und ohne weiteren Zehntelabzug belastet!
- Diplomnachtdienst – Diplomtagdienst
Es gibt für einen Diplomnachtdienst eine höhere Nachtdienstzulage € 42,41 – für den Diplomtagdienst erhält man € 16,47.
Konkreter aktueller Verdienst nach BAGS-KV bei z. B. angenommener Anrechnung von 5 Jahren Vordienstzeit (inkl. 3 Jahre Krankenpflegeschule):
Einstufung BAGS-KV-Verwendungsgruppe 7 - Jahr 2011
| Grundeinstufung 7/3 |
€ 2.029,70 |
| SEG-Zulage |
€ 155,33 steuerfrei |
| Nachtdienstzulage 2x |
€ 66,08 steuerfrei |
| Sonn- u. Feiertagszuschlag 20 x |
€ 76,00 steuerfrei |
3/10 – Abzug noch bis zum Jahr 2013 (laut BAGS)
ab dem Jahr 2014 fällt der Zehntelabzug weg! |
€ 32,66 |
| Brutto Gesamt |
€ 2.294,45 |
| Gesamtbetrag steuerfrei |
€ 297,41 |
Nettobezug: € 1.671,43 (noch ohne Berücksichtigung allfälliger persönlicher Freibeträge, Pendlerpauschale, betrieblicher Fahrtkostenzuschuss).
Information bei Herrn Christian Aichmayr Kontakt
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